Brandschutzverglasung / Brandschutzfenster
Brandschutzverglasung / Brandschutzfenster
G-Verglasungen / Brandschutzfenster
F-Verglasungen / Brandschutzfenster
Brandschutzfenster zum Öffnen / Lüftungsflügel
Brandschutzrollladen / Brandschutzrollläden
Durch Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster lassen sich Sichtöffnungen in Komplextrennwänden, Brandwänden, sowie raumabschließenden feuerbeständigen bzw. feuerhemmenden Wänden und Decken realisieren, ohne die hohen Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz zu vernachlässigen. Grundsätzlich gilt, dass die Feuerwiderstandsdauer der jeweiligen Wand oder Decke nicht verkürzt werden darf. Die Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer wie der übrige Teil der Wand bzw. Decke aufweisen, so dass Feuer und Rauch nicht in den dem Feuer abgewandten Bereich eindringen können. In den meisten Fällen soll auch der Durchgang der Wärmestrahlung verhindert werden, um einer neuen Zündreaktion entgegenzuwirken.
Bei Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenstern wird zwischen F- und G-Verglasungen unterschieden.
F-Verglasungen
Werden feuerhemmende raumabschließende Wände bzw. Decken durch das Baurecht vorgeschrieben und sind Personen, Baustoffe und Gegenstände auf der gegenüberliegenden Seite vor Strahlungswärme zu schützen, so sind grundsätzlich F-Verglasungen einzubauen. F-Verglasungen sind strahlungsundurchlässige Verglasungen, weil Sie alle Anforderungen an raumabschließende Bauteile einschließlich des Temperaturlimits 140 K/180 K entsprechend DIN 4102-2 erfüllen. Durch die niedrigen Oberflächentemperaturen unterhalb der Durchzündungsgrenze auf der Feuer abgekehrten Seite können bei F-Verglasungen für Rahmenkonstruktion auch Hölzer verwendet werden. Unter Berücksichtigung des Abbrandverhaltens beschränkt sich dies jedoch vornehmlich auf Harthölzer.
F-Verglasungen weisen folgende Eigenschaften auf:
Schutz vor Feuer und Rauch Schutz vor Wärmestrahlung
F-Verglasungen können aus folgenden Gläsern bestehen:
Mehrscheibengläser aus Floatglas mit Zwischenschichten ausNatriumsilikat (Wasserglas) Scheiben in der Bauart von Mehrscheiben-Isolierverglasungen mit Gelfüllung in den Zwischenräumen zwischen vorgespannten Gläsern, z. B. ESG.
G-Verglasungen
Gem. DIN 4102-13, Abschnitt f dürfen G-Verglasungen „nicht an Stellen eingebaut werden, an denen nach bauaufsichtlichen Vorschriften feuerhemmende oder feuerbeständige Wände gefordert sind“. G-Verglasungen erfüllen zwar die Anforderungen an den Raumabschluss, verhindern jedoch keinen Durchgang von Wärmestrahlung. Ein Einbau ist daher nur an Stellen möglich, an denen keine Bedenken hinsichtlich der Strahlungswärme bestehen. Ob der Einbau einer G-Verglasung möglich ist, entscheidet nach den Zulassungsbescheiden die zuständige örtliche Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall.
G-Verglasungen weisen folgende Eigenschaften auf:
Schutz vor Feuer und Rauch Kein Schutz vor Wärmestrahlung
F-Verglasungen können aus folgenden Gläsern bestehen:
Drahtgussglas und Drahtspiegelglas ab ca. 6 mm Dicke mit weitgehend mittig liegendem,
punktgeschweißtem Drahtnetz Profilglas mit Drahteinlage
Glasbausteine gem. DIN 18175vorgespanntes Floatglas
vorgespanntes Borosilglas
Mehrscheibengläser mit Wasserglassilikat-Zwischenschicht
Mehrscheibengläser mit dazwischen liegender Folie
Über Art und Feuerwiderstandsklasse von Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenstern entscheidet die jeweilige zuständige, örtliche Bauaufsichtsbehörde.
Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster müssen keiner Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Daher ist stets darauf zu achten, dass Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster im Brandfall keinen mechanischen Beanspruchungen unterliegen
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