ZELENKA BRANDSCHUTZTECHNIK
  FirmenphilosophieLeistungenZuschnittOnline-ShopBewerbungReferenzen
pix  
 
pix
Brandschutzkanal
Leistungen
Brandschutzbeschichtung
Brandschutzspritzputz
Brandschutzverglasung
Vermörteln von BSK
Entrauchungsleitung
Kabelabschottung
Rohrabschottung
Kombiabschottung
Brandschutzfugen
Brandschutzdecken
Brandschutz im Tunnelbau
 
Kontakt
Fa. M. Zelenka
Philipp-Pforr-Straße 9g
16761 Hennigsdorf
Tel.: 03302 / 78 74 26
Fax: 03302 / 78 74 27
info@brandschutz.aero
Brandschutzverglasung
     
 

Brandschutzverglasung / Brandschutzfenster

pfeilBrandschutzverglasung / Brandschutzfenster
pfeilG-Verglasungen / Brandschutzfenster
pfeilF-Verglasungen / Brandschutzfenster
pfeilBrandschutzfenster zum Öffnen / Lüftungsflügel
pfeilBrandschutzrollladen / Brandschutzrollläden

Durch Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster lassen sich Sichtöffnungen in Komplextrennwänden, Brandwänden, sowie raumabschließenden feuerbeständigen bzw. feuerhemmenden Wänden und Decken realisieren, ohne die hohen Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz zu vernachlässigen. Grundsätzlich gilt, dass die Feuerwiderstandsdauer der jeweiligen Wand oder Decke nicht verkürzt werden darf. Die Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster müssen die gleiche Feuerwiderstandsdauer wie der übrige Teil der Wand bzw. Decke aufweisen, so dass Feuer und Rauch nicht in den dem Feuer abgewandten Bereich eindringen können. In den meisten Fällen soll auch der Durchgang der Wärmestrahlung verhindert werden, um einer neuen Zündreaktion entgegenzuwirken.

Bei Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenstern wird zwischen F- und G-Verglasungen unterschieden.

F-Verglasungen

Werden feuerhemmende raumabschließende Wände bzw. Decken durch das Baurecht vorgeschrieben und sind Personen, Baustoffe und Gegenstände auf der gegenüberliegenden Seite vor Strahlungswärme zu schützen, so sind grundsätzlich F-Verglasungen einzubauen. F-Verglasungen sind strahlungsundurchlässige Verglasungen, weil Sie alle Anforderungen an raumabschließende Bauteile einschließlich des Temperaturlimits 140 K/180 K entsprechend DIN 4102-2 erfüllen. Durch die niedrigen Oberflächentemperaturen unterhalb der Durchzündungsgrenze auf der Feuer abgekehrten Seite können bei F-Verglasungen für Rahmenkonstruktion auch Hölzer verwendet werden. Unter Berücksichtigung des Abbrandverhaltens beschränkt sich dies jedoch vornehmlich auf Harthölzer. 

F-Verglasungen weisen folgende Eigenschaften auf:

Schutz vor Feuer und Rauch
Schutz vor Wärmestrahlung

F-Verglasungen können aus folgenden Gläsern bestehen:

Mehrscheibengläser aus Floatglas mit Zwischenschichten ausNatriumsilikat (Wasserglas)
Scheiben in der Bauart von Mehrscheiben-Isolierverglasungen mit Gelfüllung in den Zwischenräumen zwischen vorgespannten Gläsern, z. B. ESG.

G-Verglasungen

Gem. DIN 4102-13, Abschnitt f dürfen G-Verglasungen „nicht an Stellen eingebaut werden, an denen nach bauaufsichtlichen Vorschriften feuerhemmende oder feuerbeständige Wände gefordert sind“. G-Verglasungen erfüllen zwar die Anforderungen an den Raumabschluss, verhindern jedoch keinen Durchgang von Wärmestrahlung. Ein Einbau ist daher nur an Stellen möglich, an denen keine Bedenken hinsichtlich der Strahlungswärme bestehen. Ob der Einbau einer G-Verglasung möglich ist, entscheidet nach den Zulassungsbescheiden die zuständige örtliche Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall.

G-Verglasungen weisen folgende Eigenschaften auf:

Schutz vor Feuer und Rauch
Kein Schutz vor Wärmestrahlung

F-Verglasungen können aus folgenden Gläsern bestehen:

pfeilDrahtgussglas und Drahtspiegelglas ab ca. 6 mm Dicke mit weitgehend mittig liegendem,
pixpunktgeschweißtem Drahtnetz Profilglas mit Drahteinlage
pfeilGlasbausteine gem. DIN 18175vorgespanntes Floatglas
pfeilvorgespanntes Borosilglas
pfeilMehrscheibengläser mit Wasserglassilikat-Zwischenschicht
pfeilMehrscheibengläser mit dazwischen liegender Folie

Über Art und Feuerwiderstandsklasse von Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenstern entscheidet die jeweilige zuständige, örtliche Bauaufsichtsbehörde.

Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster müssen keiner Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Daher ist stets darauf zu achten, dass Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenster im Brandfall keinen mechanischen Beanspruchungen unterliegen

Wir sind auf die Herstellung / Montage von Brandschutzverglasungen / Brandschutzfenstern spezialisiert und überzeugen durch eine kostengünstige und einwandfreie Montage / Produktion brandschutztechnischer Systeme. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes und wirtschaftliches Angebot. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie gerne einen kostenlosen Vor-Ort-Termin mit uns vereinbaren. Wir freuen uns.

Anfragen, Ausschreibungsunterlagen oder Leistungsverzeichnisse können Sie uns gerne per Fax oder E-mail zusenden. Gerne auch im GEAB Format.

 
     
 
  HOME  |  KONTAKT  |  IMPRESSUM  |  SITEMAP  |  MASCHINENVERLEIH  |  BRANDSCHUTZ LEXIKON  |  24 STUNDEN NOTDIENST  |  PARTNER  |  TOOLS