Förderanlagenabschlüsse
Förderanlagenabschlüsse
Getrennte Förderanlagenabschlüsse (bahngebundene Förderanlage)
trennbare Förderanlagenabschlüsse (bahngebundene Förderanlage)
Nichttrennbare Förderanlagenabschlüsse (bahngebundene Förderanlage)
Pneumatische Förderanlagenabschlüsse (Schwebstoff Förderanlagen)
Förderanlagenabschlüsse verschließen Öffnungen in Brandwänden, Brandbekämpfungs-Abschnittstrennwänden, feuerbeständigen Wänden und Decken, sowie feuerhemmenden Wänden und Decken im Teilbereich einer Förderanlage bzw. eines Förderbandes in Feuerwiderstandsklasse T90.
Anders als bei Brandschutztüren / Feuerschutztüren und Brandschutztoren / Feuerschutztoren besteht bei Förderanlagen generell die gleiche bauaufsichtliche Forderung der Feuerwiderstandsklasse T90. Eine Abstufung in T30 und T60 gibt es bei Förderanlagen nicht. Förderanlagenabschlüsse müssen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, selbstschließend sein und über eine besondere Feststellanlage verfügen. Gegebenenfalls verfügen Förderanlagen über eine unabhängige Notstromanlage.
Generell wird bei Förderanlagenabschlüssen zwischen dem Einbau in Wänden und Decken unterschieden. Hier sind folgende Einbausysteme möglich:
Wandeinbau
 beidseitig bodeneben
 einseitig bodeneben
 einseitig hochliegend
 beidseitig hochliegend
Deckeneinbau
 unterhalb der Decke
 oberhalb der Decke
Des weiteren wird zwischen folgenden Trennbarkeitsstufen unterschieden. In den zukünftigen Prüfnormen (DIN-EN 1366-7) sind die Abkürzungen U T und D bereits definiert.
 Getrennter Förderanlagenabschluss (U)
 Trennbarer Förderanlagenabschluss (T)
 Nichttrennbarer Förderanlagenabschluss (D)
Welcher Förderanlagenabschluss für welche Trennbarkeitsstufe zugelassen ist, ist in den amtlichen Nachweisen festgelegt.
Bei der Bauart der Förderanlagen wird zwischen bahngebundenen Förderanlagen und Schwebstoff-Förderanlagen differenziert.
Bahngebundene Förderanlagen
Bahngebundene Fördereinrichtungen führen Transportarbeiten auf festgelegten Förderwegen aus. Bahngebundene Förderanlagen können in Trennbarkeitsstufe U, T und D erfolgen.
Bahngebundene Förderanlagensystemen sind zum Beispiel:
Stetigförderung |
nicht stetige Förderung |
| Elevatoren |
Vertikalförderer (intermittierend) |
| Rollenbahnen |
Hängebahnen mit Hubwerk |
| Bandförderer |
Verschiebewagen |
| Hängebahnen |
fahrerlose Transportsysteme (FTS) |
| Kreisförderer |
Regalbediengeräte |
| Tragkettenförderer |
indukativ geführte Systeme |
| Plattenbänder |
automatische Krane |
| Schleppkettenförderer |
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| Sortieranlagen |
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Schwebstoff Förderanlagen Bei Schwebstoff Förderanlagen werden Feststoffe wie z. B. Holzspäne, Staub oder Granulat, sowie Flüssigstoffe (schwebend als Tropfen in der Luft) wie z. B. Fette oder Öle durch ein Rohrleitungssystem transportiert. Schwebeteilchen können sowohl nichtbrennbar, als auch brennbar sein. Bei brennbaren Schwebeteilchen besteht bei einer Entzündung die Geafahr einer Explosion, so dass weitere Maßnahmen wie z. B. Schnellschlussklappen oder Explosionsunterdrückungsanlagen notwendig sind.
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