ZELENKA BRANDSCHUTZTECHNIK
  FirmenphilosophieLeistungenZuschnittOnline-ShopBewerbungReferenzen
pix  
 
pix
Brandschutzkanal
Leistungen
Brandschutzbeschichtung
Brandschutzspritzputz
Brandschutzverglasung
Vermörteln von BSK
Entrauchungsleitung
Kabelabschottung
Rohrabschottung
Kombiabschottung
Brandschutzfugen
Brandschutzdecken
Brandschutz im Tunnelbau
 
Kontakt
Fa. M. Zelenka
Philipp-Pforr-Straße 9g
16761 Hennigsdorf
Tel.: 03302 / 78 74 26
Fax: 03302 / 78 74 27
info@brandschutz.aero
Kabelschott
     
 

Kabelschotts

pfeilKabelschotts als Mineralfaserschott / Weichschott
pfeilKabelschotts als Mörtelschott / Hartschott
pfeilKabelschotts durch Systemsteine
pfeilKabelschotts durch Systemstopfen
pfeilKabelschotts durch Brandschutzkissen
pfeilKabelschotts durch Brandschutzschaum
pfeilKabelschotts nach LAR
pfeilKabelschotts in Doppelböden

Leitungen die durch feuerwiderstandsfähige raumabschließende Wände und Decken geführt werden können Feuer und / oder Rauch in andere Geschosse, Wohnungen, Nutzungseinheiten, Abschnitte, Bereiche und Räume wie Zündschnüre übertragen.

Gemäß der MBO (§37 Abs. 1) dürfen elektrische Leitungen durch Brandwände, Gebäudetrennwände, Treppenraumwände, feuerbeständige Trennwände und feuerbeständige Decken nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder entsprechende Vorkehrungen hierfür getroffen sind.

Das Ziel der Brandabschottung kann auf folgende Weise erreicht werden:

pfeilHerstellung von Kabelschotts / Brandabschottungen

pfeilHerstellung von Installationsschächten bzw. Installationskanälen
pixmit einer klassifizierten Feuerwiderstandsdauer

Klassifizierte Kabelabschottungen sind gemäß DIN 4102-9 in folgende Feuerwiderstandsklassen eingestuft:

Feuerwiderstandsklassen
für Kabelabschottungen
Feuerwiderstandsdaue
von Kabelabschottungen
in Minuten
S 30 bis 30
S 60 bis 60
S 90 bis 90
S 120 bis 120
S 180 bis 180

Anforderungen an die Feuerwiderstandsklassen von Kabelabschottungen für bestimmte Bauteile:

Abschottende Bauteile Feuerwiderstandsklasse
Komplextrennwände S 90
Brandwände S 90
Treppenraumwände S 90
Trennwände zwischen Gebäuden S 90
Feuerbeständige Trennwände S 90
Feuerbeständige Decken S 90
Feuerhemmende Wände und Decken S 30

Kabelabschottungen fallen unter „nichtgeregelte Bauprodukte“ und benötigen als Verwendbarkeitsnachweis einen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsbescheid. Neben diesem Zulassungsbescheid ist der Verwendungsstätte eine Übereinstimmungserklärung vorzulegen. Wir achten stets darauf, dass unsere Kabelschottungen gemäß Zulassungsbescheid durch unsere Schilder deutlich gekennzeichnet werden. Zur besseren Übersicht werden auch Abschottungen nach LAR gekennzeichnet. Auf die Zwickelsicherheit unserer Abschottungen legen wir besonderen Wert.

Die Wahl der Bauarten fällt nicht immer leicht. Hierbei spielen Anzahl, Größe der elektrischen Leitungen, sowie bestimmte Anforderungen nach der Installation eine wichtige Rolle. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob Anforderungen an die Reinheit der angrenzenden Räume gestellt werden. Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen eine passende und kostengünstige Lösung zu finden.

Anfragen, Ausschreibungsunterlagen oder Leistungsverzeichnisse können Sie uns gerne per Fax oder E-mail zusenden. Gerne auch im GEAB Format.

Überzeugen Sie sich selbst und setzen Sie auf unser technisches Fachwissen und Know-How im baulichen Brandschutz.

 
     
 
  HOME  |  KONTAKT  |  IMPRESSUM  |  SITEMAP  |  MASCHINENVERLEIH  |  BRANDSCHUTZ LEXIKON  |  24 STUNDEN NOTDIENST  |  PARTNER  |  TOOLS