ZELENKA BRANDSCHUTZTECHNIK
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Kontakt
Fa. M. Zelenka
Philipp-Pforr-Straße 9g
16761 Hennigsdorf
Tel.: 03302 / 78 74 26
Fax: 03302 / 78 74 27
info@brandschutz.aero
Rohrschotts
     
 

Rohrschotts

pfeilRohrschotts als Mörtelschott / Hartschott
pfeil
Rohrschotts durch Systemsteine
pfeilRohrschotts durch Brandschutzmanschetten
pfeilRohrschotts durch Brandschutzschaum
pfeilRohrschotts von brennbaren Rohrleitungen
pfeilRohrschotts von nicht-brennbaren Rohrleitungen
pfeilRohrschotts nach LAR
pfeilRohrschotts in Doppelböden

Leitungen die durch feuerwiderstandsfähige raumabschließende Wände und Decken geführt werden können Feuer und / oder Rauch in andere Geschosse, Wohnungen, Nutzungseinheiten, Abschnitte, Bereiche und Räume wie Zündschnüre übertragen.

Um dies zu Verhinderung müssen brandschutztechnische Maßnahmen getroffen werden.

Das Ziel einer Brandabschottung kann auf folgende Weise erreicht werden:

pfeilHerstellung von Rohrabschottungen
pfeilHerstellung durch Systemsteine
pfeilHerstellung von Installationsschächten bzw. Installationskanälen
pixmit einer klassifizierten Feuerwiderstandsdauer

Rohrabschottungen / Rohrummantelungen können als klassifizierte Brandabschottung gemäß DIN 4102-11 oder DIN EN 13501-2 ausgeführt werden. Darüber hinaus besteht für einzelne Leitungen die Möglichkeit nach der Muster-Leitungsanlagen-Rchtlinie (MLAR 2005) abzuschotten.

Rohrabschottungen sind gemäß DIN 4102-11 in folgende Feuerwiderstandsklassen eingestuft:

Feuerwiderstandsklassen
für Rohrabschottungen

Feuerwiderstandsdauer von Rohrabschottungen in Minuten
R 30
bis 30
R 60
bis 60
R 90
bis 90
R 120
bis 120

Rohrabschottungen sind gemäß DIN EN 13501-2 in folgende Feuerwiderstandsklassen eingestuft:

Feuerwiderstandsklasse EI

Feuerwiderstandsklasse E

Feuerwiderstandsdauer von Rohrabschottungen in Minuten
EI 15
E 15
bis 15
EI 20
E 20
bis 20
EI 30
E 30
bis 30
EI 45
E 45
bis 45
EI 60
E 60
bis 60
EI 90
E 90
bis 90
EI 120
E 120
bis 120
EI 180
E 180
bis 180
EI 240
E 240
bis 240


Legende:
EI = Raumabschluss und Wärmedämmung (Etanchéité und Isolation) E = Raumabschluss (Etanchéité)

Rohrabschottungen / Rohrummantelungen fallen unter „nichtgeregelte Bauprodukte“ und benötigen als Verwendbarkeitsnachweis je nach Rahmenbedingung ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, ein allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsbescheid oder nach den Erleichterungen der MLAR 2005 keinen Verwendbarkeitsnachweis. Bei Rohrabschottungen / Rohrummantelungen gemäß ABP und ABZ ist der Verwendungsstätte eine Übereinstimmungserklärung vorzulegen. Für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir achten stets darauf, dass unsere Rohrabschottungen / Rohrummantelungen gemäß Zulassungsbescheid durch unsere eigenen Schilder deutlich gekennzeichnet werden. Zur besseren Übersicht werden auch Abschottungen nach LAR gekennzeichnet.

Bei der Ausführung von Brandabschottungen / Brand-ummantelungen muss zunächst zwischen nichtbrennbaren und brennbaren Leitungen unterschieden werden.

pfeilNichtbrennbare Leitungen

Nichtbrennbare Leitungen bestehen aus Metall und weisen durch Ihre Nichtbrennbarkeit grundsätzlich ein günstiges Brandverhalten auf. Negative Eigenschaften dieser nichtbrennbaren Leitungen sind jedoch Wärmeleitung und Längenänderung. Als Relativ unkritisch gelten die bei Wohngebäuden und vergleichbaren Gebäuden üblich verwendeten wasserführenden Rohrleitungen für die Heizungs- und Sanitärinstallation mit einem Außendurchmesser bis zu 160 mm. Kritisch sind dagegen Leitungen aus Aluminium und Glas. Die sehr häufig verwendeten Aluminium-Falzrohre schmelzen bereits bei ca. 600 ° C und geben damit eine Öffnung in der Leitung frei. Glasleitungen können bei Brandeinwirkung oder Löschwassereinsatz leicht zerspringen und geben hierdurch ebenfalls eine gefährliche Öffnung frei.

pfeilBrennbare Leitungen

Brennbare Leitungen wie z. B. Kunsstoffrohre verhalten sich im Brandfall so, dass Sie schmelzen, verbrennen und durch die entstandene Öffnung eine Brandweiterleitung durch raumabschließende Wände und Decken ermöglichen. Die Maßnahmen zur Abschottung von brennbaren Leitungen sind daher nicht die selben wie  bei nichtbrennbaren Leitungen. An diesen Stellen werden in der Regel Brandschutzmanschetten angewendet, die die Öffnung der brennbaren Leitung im Brandfall sicher verschließen.

Wir helfen und beraten Sie gerne bei der Auswahl der geeigneten Brandschutzmaßnahmen und suchen für Sie passende und kostengünstige Lösungen heraus.

Wir sind auf die Herstellung von Rohrabschottungen / Rohrschotts spezialisiert und überzeugen durch eine kostengünstige und einwandfreie Montage / Produktion brandschutztechnischer Systeme. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes und wirtschaftliches Angebot. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie gerne einen kostenlosen Vor-Ort-Termin mit uns vereinbaren. Wir freuen uns.

Anfragen, Ausschreibungsunterlagen oder Leistungsverzeichnisse können Sie uns gerne per Fax oder E-mail zusenden. Gerne auch im GEAB Format.

Überzeugen Sie sich selbst und setzen Sie auf unser technisches Fachwissen und Know-How im baulichen Brandschutz.

 
     
 
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